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Scheidung, aber viel Geld in bar gespart?

 
 

„Sorgen Sie vor und haben Sie neben Essen und Trinken auch Bargeld für x Wochen zuhause!“ So schallt es in diesen Zeiten als Ratschlag aus verschiedensten Ecken. Mancher von Ihnen tut das vielleicht schon länger, und somit auch schon vor der Hochzeit. Flattert nur irgendwann der Scheidungsantrag ins Haus, und die Vermögensteilungen stehen an, könnte der Nachweis über ein wesentlich höheres Vermögen des Partners in „Cash“ an den jeweiligen Stichtagen wichtig werden. Wie gehen Sie beiderseits vor?  

Zunächst - wie viel Geld darf man bar sparen?

Auch wenn in Deutschland so gut wie alles geregelt und teils reguliert ist, dürfen Sie trotzdem so viel Geld in bar ansparen, wie es Ihnen aufgrund Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse möglich ist. Ob es sinnvoll ist, bares Geld unter der Matratze anzuhäufen, steht auf einem anderen Blatt. Auf jeden Fall dürfte es ein beruhigendes Gefühl sein, ständig über Bargeld verfügen zu können.

Gut zu wissen: Im Schnitt 1.364 EUR Bargeld greifbar

Laut einer Studie der Deutschen Bundesbank aus dem Jahr 2018 haben die Deutschen im Durchschnitt 1.364 Euro Bargeld zu Hause oder in einem Bankschließfach aufbewahrt. Die Höhe des Bargeldbestands hängt vom Vermögen, Alter, Berufsstand und den persönlichen Präferenzen ab. Die häufigsten Gründe für das Horten von Bargeld sind die niedrigen Bankzinsen, die Vertrautheit mit Bargeld als Zahlungsmittel und die Vorsorge für Krisenzeiten.

Ist es sinnvoll Geld bar zu sparen?

Wer spart, übersteht Krisen besser. Geld bar anzusparen, hat wie alles im Leben jedoch Vorteile UND Nachteile.

4 Vorteile, Bargeld zu Hause zu haben

  1. Bargeld, das zu Hause oder im Bankschließfach verwahrt wird, bietet eine gewisse Sicherheit. Sie wissen, dass Sie sofort zahlungsfähig sind, wenn Sie auf ein unvorhergesehenes Ereignis sofort reagieren müssen
  2. Studien haben gezeigt, dass Geld für spontane Ausgaben wie Geschenke, Schnäppchen oder Restaurantbesuche seltener ausgegeben wird, als wenn mit Karte gezahlt wird. Forscher vermuten den „Igel in der Tasche“ in dieser Situation deswegen, weil man bei der Barzahlung das ausgegebene Geld haptisch aus den Händen schwinden sieht.
  3. Möchten Sie größere Summen überweisen, zum Beispiel ein Haus kaufen, erhält der Makler einen prozentualen Festanteil des Kaufpreises als Provision. Viele Käufer handeln mit dem Verkäufer aus, den Gesamtpreis zu drücken, indem zum Beispiel der Wert der Küche aus dem vertraglichen Preis herausgenommen und in Bar übergeben wird.
  4. Oder auch: Sie sind viel auf Floh- oder lokalen Wochenmärkten unterwegs, da geht es nicht ohne Bargeld.

4 Nachteile, Bargeld zu Hause zu haben

  1. Wer zu Hause Geld spart, nimmt in Kauf, dass das Geld keine Zinsen abwirft. Auch wenn die Zinsen bei den Banken gering sind.
  2. Wenn Sie nicht gerade jedem auf der Straße von ihren Euro-Beständen daheim erzählen, „lockt“ Bargeld keine Einbrecher an. Wenn ein Dieb jedoch aus Zufall bei Ihnen fündig wird, ist der Schaden immens.
  3. Nachteilig ist, dass Sie mit Bargeld schlecht Überweisungen tätigen können. Sie müssen das Bargeld erst auf ein Girokonto einzahlen, die Einzahlung organisieren und verlieren dadurch Zeit.
  4. Möchten Sie mit dem Bargeld Handwerkerleistungen bezahlen und geben dem Handwerker das Geld bar in der Hand, kann die Zahlung steuerlich nicht in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Der Kostenaufwand ist steuerlich nur berücksichtigungsfähig, wenn die Zahlung per Überweisung getätigt wurde. Zweck ist, Schwarzarbeit zu verhindern.

Welche Rolle spielen Bargeldbestände bei der Scheidung?

Geht es um die Scheidung, sind Sie gesetzlich verpflichtet, im Hinblick auf den eventuellen Ehegattenunterhalt und den Zugewinnausgleich Auskunft über Ihre Vermögensverhältnisse zu erteilen. Insoweit müssten Sie auch Auskunft zu geben, wie viel Bargeld Sie besitzen oder am Tag der Hochzeit besaßen.

Fordert der Ehepartner Zugewinnausgleich, müssen Sie Auskunft über Ihr Anfangsvermögen bei der Eheschließung und Ihr Endvermögen bei der Zustellung des Scheidungsantrags erteilen. Haben Sie eine bestimmte Summe Bargeld in die Ehe mit eingebracht, zählt das Bargeld zum Anfangsvermögen. Nur das Bargeld, das Sie über den Betrag dieses Anfangsvermögens hinaus angespart haben und beim Stichtag zur Feststellung des Endvermögens noch immer vorhanden ist, fällt in den Zugewinnausgleich.

Das Problem wird meist sein, dass der eine den ursprünglichen Bestand des Bargeldes im Anfangsvermögen nicht mehr nachweisen kann, während der andere den genauen Betrag auch nicht mehr erinnert ohne Kontoauszug. Eine problematische Behauptung wäre in jedem Fall, dass ein Partner die heutigen Bargeldbestände während der Ehe angespart hat und nicht schon davor.

Was also tun?

Nachweise über Abhebungen auf Kontoauszügen

Im Idealfall verfügen Sie noch über irgendwelche Belege, aus denen sich der Bargeldbestand irgendwie ableiten lässt. Dies könnten Kontoauszüge sein, die nachweisen, dass Sie Bargeld von Ihrem Giro- oder Sparkonto abgehoben haben. Notfalls fragen Sie bei Ihrer Bank nach, ob die Kontoauszüge noch recherchiert werden können.

Zeugenaussagen

Auch Zeugenaussagen kommen in Betracht, wenn Sie das Bargeld beispielsweise von Ihren Eltern erhalten haben. Oder Sie haben ein gewinnträchtiges Geschäft getätigt, bei dem Sie einen Wertgegenstand verkauft haben und der Erwerber den Kaufpreis in bar bezahlt hat. Möglicherweise gibt es darüber eine Quittung.

Höheren Verkehrswert ansetzen, wenn Bargeld ins Haus investiert wurde

Schwierig kann die Situation sich darstellen, wenn Sie Ihr ursprünglich vorhandenes und möglicherweise nicht mehr nachweisbares Bargeld in die eheliche Wohnung gesteckt haben. Hatten Sie in der Ehe ein Haus gekauft und mit Ihrem Bargeld renoviert oder das Bargeld sonst wie in das Haus investiert, ist im Regelfall davon auszugehen, dass Sie das Geld ehebezogen ausgegeben haben und die Absicht hatten, das Geld für die gemeinsame Lebensführung mit dem Ehepartner zu verwenden. Das Geld kann dann zwar noch beim Anfangsvermögen berücksichtigt werden. Die Investition in das Haus führt aber dazu, dass das Haus bei der Scheidung wahrscheinlich einen höheren Verkehrswert hat, der beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen ist.

Ist es sinnvoll, das Bargeld vor der Scheidung zu verjubeln?

Steht die Scheidung ins Haus, könnte es eine Option sein, das vorhandene Bargeld auszugeben und es damit dem Zugewinnausgleich zu entziehen. Grundsätzlich steht es in Ihrem Ermessen, was Sie mit Ihrem Geld tun und unterlassen. Sie können es sinnvoll oder weniger sinnvoll ausgeben, verjubeln oder verschwenden.

Sofern Sie damit aber die Absicht verfolgen, den Ehepartner aus Anlass der Scheidung beim Zugewinnausgleich zu benachteiligen, müssen Sie damit rechnen, dass das verschwenderisch verausgabte Bargeld beim Zugewinnausgleich trotzdem berücksichtigt wird. Sie riskieren, dann Zahlungen aus einem Vermögen tätigen zu müssen, das gar nicht mehr vorhanden ist.

Alles in allem

Unter dem Strich sollte es so sein, dass Sie Bargeld am besten nur für unvorhergesehene Zwecke zu angemessen hohen Beträgen vorhalten. Sind Sie mit dicken Scheinen zuhause in die Ehe gegangen, empfiehlt es sich vielleicht schon jetzt, präventiv Nachweise über deren Existenz zu sichern. Den Tag der Trennung zu beweisen, ist manchmal schon schwierig – der Beweis dafür jedoch, über wie viel Vermögen man zu diesem Zeitpunkt hatte, oft noch schwieriger. Möchten Sie indes wissen, wie viel Ihre Scheidung kosten würde, können Sie hier bei scheidung.de unseren Gratis-Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung anfordern. Alternativ wenden Sie sich unter 0800 34 86 72 3 an unseren InfoPoint, der Ihnen ebenfalls kostenlos in puncto Scheidung/Unterhalt zur Seite steht.

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