Welche Auswirkungen hat eine neue Ehe der geschiedenen Ehegatten mit einem neuen Partner?
Wenn einer der geschiedenen Ehegatten nach der Scheidung erneut heiratet, hat dieses unterschiedliche Auswirkungen.
Der Unterhaltsanspruch
Sofern der unterhaltsberechtigte Ehegatte erneut heiratet, entfällt sein Unterhaltsanspruch gegenüber dem geschiedenen Ehegatten. Er hat nunmehr einen neuen Unterhaltsanspruch gegen seinen neuen Ehegatten.
Sofern der unterhaltspflichtige Ehegatte neu heiratet, besteht der Unterhaltsanspruch gegen den geschiedenen Ehegatten fort.
Da der geschiedene und nun neu verheiratete Ehegatte jetzt zwei Ehefrauen zu unterhalten hat, stellt sich die Frage, wer von den beiden Frauen bezüglich des Unterhalts den Vorrang hat.
Reihenfolge der Ansprüche
Treffen Unterhaltsansprüche eines geschiedenen und eines neuen Ehegatten zusammen, so ist der geschiedene Ehegatte in der Regel nach § 1582 BGB vorrangig zu berücksichtigen, wenn er Kinder betreut, die Ehegatten über 15 Jahre verheiratet waren oder der Unterhalt aus sonst irgendwelchen Gründen dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden entspricht. Ansonsten ist der geschiedene Ehegatte dem neuen Ehegatten nur vorrangig, wenn der neue Ehegatte nicht unterhaltsberechtigt wäre. Wäre der neue Ehegatte im Falle einer Scheidung auch unterhaltsberechtigt, so sind der neue und der geschieden Ehegatte als gleichrangig zu berücksichtigen.
Expertentipp:
In aller Regel ist jedoch der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten vorrangig. Der unterhaltspflichtige, geschiedene Ehegatte soll sich nicht aus der Unterhaltsverpflichtung stehlen können, indem er einen neuen Ehegatten heiratet.
Vorsicht!
Bevor Sie eine neue Ehe eingehen, sollten Sie sich also bewusst sein, dass Sie nun einer weiteren Person zum Unterhalt verpflichtet sein können. Sollte diese Ehe ebenfalls nicht funktionieren, so besteht die Gefahr, dass Sie für einen längeren Zeitraum zwei Ehefrauen zu unterhalten haben, obwohl Sie dann mit keiner mehr verheiratet sind.
Autor: iurFRIEND-Redaktion
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