"Nein!" bei der Hochzeit. Ein Wort und seine Folgen.

Frau Traurig Am Fenster iurFRIEND® AG

Mittwoch, 17.10.2012 , geschrieben von

Eigentlich ist es ja eine klare Sache. Man bekommt eine Frage gestellt, die man mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten kann. Das ist ja auch das Besondere an der modernen Ehe. Ein Privileg, das lange Zeit nicht selbstverständlich war: Die freie Entscheidung beider Ehepartner. Und doch scheint uns ein „Nein“ beim Standesamt oder vor dem Traualtar nicht viel wahrscheinlicher als ein Lottogewinn oder der Tod durch einen Blitzschlag. Doch warum ist das so? Und welche Folgen hat ein „Nein“?

Denkwürdige Überraschung

Schaubild

Ein denkwürdiger Auftritt wäre es in der Tat. Viele Gäste sind gekommen. Die Familie und Freunde beider Partner starren gebannt auf das Paar. Die Braut sieht so hübsch aus, der Ehemann so elegant und dann kommt der große Augenblick. Der Standesbeamte oder der Pfarrer stellt seine berühmte Frage und man macht mit einem einzigen Wort alle Erwartungen zunichte.

 

„Nein!“ schallt es geisterhaft durch die ehrwürdigen Hallen und man könnte eine Stecknadel fallen hören. Doch was dann?

Ein Wort. Viel Ärger!

Zunächst einmal hat man dem Menschen, den man zumindest so sehr liebt, dass man mit ihm bis vor den Traualtar geht, gerade nicht nur förmlich das Herz herausgerissen, sondern ihn noch zusätzlich in aller Öffentlichkeit blamiert und bloßgestellt. Vor den Freunden, der Familie, den Trauzeugen und dem Standesbeamten oder Pfarrer. Wütende, enttäuschte oder verzweifelte Reaktionen dürfen einen jetzt nicht verwundern. Sowohl von dem Verschmähten als auch von den verhinderten Schwiegereltern und den anderen Anwesenden wird der „Ja“-Wort-Verweigerer wenig Verständnis erwarten können. Der Standesbeamte bzw. der Geistliche wird wahrscheinlich professionell reagieren, sich aber auch seinen Teil denken und im Stillen den Kopf schütteln. Auch für einen selbst, eine mehr als peinliche Situation.

 

Und das ist nur der Anfang. Das Buffet bleibt ungegessen. Der eigens angemietete Partyraum ungenutzt. Die Torte kann man wegschmeißen. Die – vielleicht von weit her angereisten – Gäste müssen enttäuscht nach Hause fahren. Und auch das Geld für den Anzug oder das schöne Kleid hätte man genauso gut anzünden können.

 

Wer seine Ablehnung vor dem Standesamt kundtut, hat dabei wenigstens sein Ziel erreicht und ist nicht rechtsgültig verheiratet. Wem der Mumm zum „Nein“ aber erst beim Termin in der Kirche kommt, bei dem hat es keine rechtlichen Konsequenzen. Nur vor Gott hat er seine Weigerung kundgetan. Denselben Ärger hat er dann dennoch.

Sein "Nein" gut überlegen

Weit besser ist es, sich bereits vorher Gedanken darüber zu machen, ob man eine Hochzeit wirklich will oder ob man sich besser dagegen entscheiden sollte. Am besten natürlich vor dem Heiratsantrag. Aber selbst ein „Nein“ ein paar Stunden vor der Trauung ist noch immer besser, als die öffentliche Blamage für sich und den Partner. Und je früher man sich entscheidet „Nein“ zu sagen, desto größer ist die Chance, dass man vereinbarte Termine und Lieferungen noch absagen kann und dass die Hochzeitstorte nicht ungegessen vor sich hin schimmelt.

 

Wer sich aber im entscheidenden Moment alles andere als wohl mit einem „Ja“ fühlt und vorher nicht die Kraft findet, sollte lieber das „Nein“ über die Lippen bringen, als es später lebenslang zu bereuen oder bereits nach kurzer Zeit wieder die Scheidung einreichen zu müssen. So spart man Geld und – zumindest auf lange Sicht – Tränen. Immerhin können die ganzen Vorbereitungen, Planungen, Erwartungen und die Vorfreude des Partners, der Eltern und der Schwiegereltern auch zu einer Art Strudel werden, der einen wie auf Schienen in die Hochzeit hineinzieht. Manchmal bleibt dann nur die Notbremse. Aber besser ist wirklich ein geordneter Halt, ein paar Stationen vorher.

 

Wer dagegen nicht an seinem Partner, sondern an dem Zeitpunkt der Ehe oder an der Institution an sich zweifelt, sollte mit einem „Nein“ an seinem großen Tag besonders vorsichtig sein. Es ist schon so schwer genug, nach einem Rückzieher die Beziehung weiterzuführen. Mit dieser Bloßstellung im Gepäck wird das aber wohl kein Partner der Welt mitmachen wollen.

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Trausperre für Neins im Scherze

Doch auch ein scherzhaftes „Nein“ mit dem man die zukünftige Ehefrau oder den zukünftigen Ehemann ein wenig schocken will, kann zu handfesten Problemen führen. Wenn der Standesbeamte seine Arbeit ernst nimmt, muss er die erste Antwort akzeptieren. Und das heißt dann, dass ein weiterer Trauungstermin nötig wird und man seine ganze Planung für den heutigen Tag vergessen kann. Im Jahre 2007 hat sich ein österreichisches Paar sogar zweieinhalb Monate Hochzeitssperre eingehandelt. Ein Scherz, der diesen Ärger rechtfertigen würde, müsste schon sehr gut sein.

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