Gastbeitrag Immoverkauf24: Soll das gemeinsame Haus im Scheidungsfall immer verkauft werden?

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Donnerstag, 01.01.1970 , geschrieben von

Jedes Jahr lassen sich etwa 200.000 Eheleute wieder scheiden (187.640 im Jahre 2011) und das gemeinsame Haus ist neben Sorgerechtsstreitigkeiten der häufigste Gegenstand von Scheidungsauseinandersetzungen.

Was bedeutet Trennungsjahr?

Eine Scheidung ist in Deutschland per Gesetz frühestens nach einem Jahr möglich. Während dieser Zeit dürfen die Ehepartner nicht mehr in einer Lebensgemeinschaft leben. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Ehepartner zu einer räumlichen Trennung verpflichtet sind, sondern lediglich einen getrennten Haushalt führen. Wenn Eheleute ein gemeinsames Haus besitzen, kann dies im Trennungsjahr dazu führen, dass der Haushalt zwischen den Partner aufgeteilt wird, z.B. benutzt der eine Partner die obere Geschossebene und der andere Partner das Untergeschoss.

Welche Möglichkeiten gibt es während des Trennungsjahres?

Während dieses Trennungsjahres müssen sich die beiden Partner darüber im Klaren werden, wie es weiter gehen soll. Hier gibt es im Grunde nur zwei Möglichkeiten: das Haus zu halten oder das Haus zu verkaufen. Ein Haus zu halten bedeutet, dass einer der beiden Ehepartner in der Lage ist, die noch bestehenden Bewirtschaftungskosten zu tragen. Hier fallen unter anderem laufende Kosten wie Strom, Wasser und Abwasser an.

Das gemeinsame Haus verkaufen

Für viele ist der Kauf eines gemeinsamen Hauses verbunden mit der Aufnahme einer beträchtlichen Kreditverpflichtung. So ist es im Falle, dass ein Partner das Haus behält, auch sehr entscheidend, ob er/sie die bestehenden Kreditverpflichtungen regelmäßig begleichen kann. Bei der Unterzeichnung eines Kredits nehmen Banken beide Partner in die Verpflichtung. Wenn ein Partner nun aus dem gemeinsamen Haus auszieht, so haften trotzdem beide Partner für den Kredit.

Das gemeinsame Haus behalten

Sollte sich einer der Ehepartner dazu entschließen das Haus zu halten (Zustimmung des Anderen wird benötigt), wird der bestehende Kredit meist auf den Partner, der das Haus weiterhin bewohnt, umgeschuldet und er ist somit alleiniger Schuldner. Können sich die beiden Partner allerdings nicht einigen, so gibt es auch noch die Möglichkeit einer Teilungsversteigerung. In den meisten Fällen wird aber keiner der beiden Partner liquide genug sein, um den Kredit alleine weiter zu bedienen bzw. den anderen Partner auszubezahlen, so dass der Verkauf des Hauses häufig die Folge ist.

Alles in allem

Es gibt auch ein paar Gründe, die oftmals für den Verkauf eines Hauses sprechen: Für den Hausverkauf sprechen etwa die Entflechtung einer Gemeinschaft, weil das Haus nicht mehr zu den Lebensumständen passt und bereits angesprochen finanziellen Gründe. Mit dem Verkauf des Hauses beginnt somit für beide Partner ein neuer Lebensabschnitt, der eben nicht nur eine wirtschaftliche Entflechtung, sondern auch eine räumliche Neuorientierung bedeutet.